Wie hoch ist die staatliche Zulage bei der Riester-Förderung und wie berechnet sie sich?
Die Riester-Förderung ist eine staatliche Maßnahme, um die private Altersvorsorge der deutschen Bürgerinnen und Bürgern zu unterstützen. Neben den steuerlichen Vorteilen bietet der Staat auch eine staatliche Zulage an, die zusätzlich zu den eigenen Beiträgen in die Riester-Rente gezahlt wird. In diesem Artikel erfahren Sie, wie hoch diese Zulage ist und wie sie sich berechnet.
Die Grundzulage
Die Grundzulage ist die Basisförderung für alle Riester-Sparerinnen und -Sparer und beträgt aktuell 175 Euro pro Jahr. Sie wird unabhängig vom eigenen Einkommen gezahlt und richtet sich nach dem Jahr des Vertragsabschlusses. Die Grundzulage wird zusammen mit den eigenen Beiträgen in die Altersvorsorge eingezahlt und erhöht somit das angesparte Vermögen.
Kinderzulage
Zusätzlich zur Grundzulage gibt es noch die Kinderzulage. Für jedes kindergeldberechtigte Kind, das vor 2008 geboren wurde, beträgt die Kinderzulage 185 Euro pro Jahr. Für Kinder, die ab 2008 geboren wurden, erhöht sich die Zulage sogar auf 300 Euro pro Jahr. Diese Zulagen werden ebenfalls zusammen mit den eigenen Beiträgen in die Riester-Rente eingezahlt und erhöhen somit das angesparte Vermögen.
Ehegattenzulage
Verheiratete Personen, bei denen nur ein Ehepartner förderberechtigt ist, haben die Möglichkeit, eine Ehegattenzulage zu beantragen. Diese beträgt ebenfalls 175 Euro pro Jahr und wird zusätzlich zur Grundzulage gezahlt. Voraussetzung hierfür ist, dass der nicht förderberechtigte Ehepartner einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen hat und ebenfalls mindestens 60 Euro jährlich einzahlt.
Berechnung der Zulagen
Um die genaue Höhe der staatlichen Zulagen bei der Riester-Förderung zu berechnen, müssen verschiedene Faktoren berücksichtigt werden. Zunächst wird die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr für alle Riester-Sparerinnen und -Sparer gewährt. Anschließend wird geprüft, ob Kinderzulagen in Anspruch genommen werden können. Pro kindergeldberechtigtem Kind vor 2008 gibt es eine Zulage von 185 Euro pro Jahr, während für Kinder ab 2008 eine Zulage von 300 Euro pro Jahr gezahlt wird.
Des Weiteren wird geprüft, ob eine Ehegattenzulage in Frage kommt. Hierfür muss der nicht förderberechtigte Ehepartner einen eigenen Riester-Vertrag abgeschlossen haben und mindestens 60 Euro jährlich einzahlen. Wird dies erfüllt, erhält dieser Ehepartner zusätzlich zur Grundzulage eine Ehegattenzulage von 175 Euro pro Jahr.
RIESTER RENTE BEITRAG einfach selbst berechnen
Beispielrechnung
Um die staatliche Zulage bei der Riester-Förderung besser zu verstehen, betrachten wir ein Beispiel: Herr Müller ist ledig und hat im Jahr 2022 einen Riester-Vertrag abgeschlossen. Er zahlt jährlich 2.000 Euro in seine Riester-Rente ein. Da er kindergeldberechtigte Kinder hat, erhält er pro Kind eine Kinderzulage von 300 Euro pro Jahr.
Die Berechnung der staatlichen Zulage für Herrn Müller sieht wie folgt aus:
Grundzulage: 175 Euro Kinderzulage (2 Kinder): 600 Euro (2 Kinder x 300 Euro) Gesamtzulage: 175 Euro + 600 Euro = 775 Euro
Herr Müller erhält somit eine staatliche Zulage in Höhe von 775 Euro pro Jahr, zusätzlich zu seinen eigenen Beiträgen von 2.000 Euro.
Die Einkommensgrenzen
Bei der Riester-Förderung gibt es jedoch auch Einkommensgrenzen zu beachten. Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf bei Alleinstehenden maximal 100.000 Euro betragen, bei Ehepaaren maximal 200.000 Euro. Liegt das Einkommen über diesen Grenzen, wird die staatliche Förderung reduziert oder ganz gestrichen. Eine genaue Berechnung erfolgt durch die zuständige Zulagenstelle.
Fazit
Die staatliche Zulage bei der Riester-Förderung ist eine attraktive Möglichkeit, um die private Altersvorsorge zu unterstützen. Die Grundzulage von 175 Euro pro Jahr und die Kinderzulage von bis zu 300 Euro pro Kind sind ein wertvoller Beitrag zum eigenen Vermögensaufbau. Verheiratete Personen haben zudem die Möglichkeit, eine Ehegattenzulage zu erhalten. Bei der Berechnung der Zulagen sind jedoch auch die Einkommensgrenzen zu beachten.